Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz
15.03.2023

Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz beabsichtigt der Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie der EU umzusetzen, wonach Personen, die ein Rechtsverstoß befürchten, darauf vertrauen können, dass sie diese Befürchtung ohne Repressalien äußern können. Die Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf Ihre neuen Pflichten einstellen und in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und ein Jahr später mit 49 Mitarbeitern eine interne oder externe Meldestelle installieren.
Themenschwerpunkte:
· Einrichtung interner Meldeverfahren / Meldekanäle
· Umgang mit Meldungen/Repressalien
· Mitbestimmung des Betriebsrats
· datenschutzrechtliche Fragestellungen

Termin
Mittwoch, 15. März 2023
10:00 bis 12:00 Uhr
Ort
GoToMeeting Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig per E-Mail zu.