Mitarbeiterentsendung ins Ausland und grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten
11.03.2025
Mitarbeiterentsendung ins Ausland und grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten
Internationale Handelsbeziehungen und Unternehmensstrukturen erfordern immer häufiger auch für KMU die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland. In den letzten Jahren wurden die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben für die Mitarbeiterentsendung insbesondere in einen anderen EU-Mitgliedstaat deutlich verschärft.
Darüber hinaus bieten aktuell viele Arbeitgeber ihren Belegschaften verstärkt an, vollständig oder teilweise mobil aus dem Ausland zu arbeiten. Gerade seit der Pandemie arbeiten viele Grenzpendler vom ausländischen Wohnort aus, andere verbinden Urlaub und Beruf, indem sie vorübergehend aus dem Ausland arbeiten. Doch für "Workation" oder mobiles Arbeiten im Ausland gelten strenge rechtliche Rahmenbedingungen.
Der Fokus des Seminars richtet sich auf die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen und Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung und des grenzüberschreitenden mobilen Arbeitens aus dem Ausland sowie die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.
Themenschwerpunkte:
- Vertragsgestaltung: Entsendevereinbarung, Nachweispflichten
- Anwendbares Arbeitsrecht
- Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen und Entgeltbestimmungen im Ausland
- Arbeitsrechtliche Melde- und Dokumentationspflichten
- Regelungen des deutschen Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
- Sozialversicherungsrechtliche Folgen (EU, Drittstaaten mit und ohne Sozialversicherungsabkommen)
- A1-Bescheinigung,
- Grundzüge der steuerrechtlichen Auswirkungen beim Arbeitgeber und bei entsendeten Personen
- betriebliche Mitbestimmung
- Multilaterales Rahmenübereinkommen bei grenzüberschreitender Telearbeit
Termin
Dienstag, 11. März 2025
9:30 - 15:30 Uhr
Ort
Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum
Referenten
Frau Rechtsanwältin Isabell Oster, unternehmer nrwZielgruppe
Unternehmer, Geschäftsführer, Personalleiter, PersonalreferentenAnmeldeschluss / Abmeldefrist
04.03.2025Sonstiges
Teilnahmebescheinigung | Mittags-ImbissSeminarleitung
Herr Martin Beckschulze, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) / Fachanwalt für ArbeitsrechtIch habe keinen Zugang zum Anmeldesystem
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