Künstliche Intelligenz im Personalwesen: Herausforderung für das Arbeitsrecht
10.06.2026
Künstliche Intelligenz im Personalwesen: Herausforderung für das Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz gilt als "Basistechnologie" des 21. Jahrhunderts. Chat-GPT hat gezeigt, wie leistungsfähig KI heute schon ist, und mit DeepSeek wartet bereits das nächste Konkurrenzprodukt. KI wird auch die Arbeitswelt und das Personalwesen revolutionieren. Und wir stehen erst am Anfang:
Recruiting-Algorithmen finden passende Bewerber und steuern die Einstellung, "Chat-Bots" beantworten automatisiert Fragen und entlasten die Personalabteilung, KI untersucht Ursachen von Krankmeldungen, überführt "Blaumacher", bereitet notwendige Trennungen vor, führt die digitale Personalakte, gestaltet und ändert Arbeitsverträge. Und sie deckt bei Betriebsprüfungen (DRV, Zoll, BA) Scheinselbstständigkeit auf.
Der Einsatz von Chat-GPT und anderen KI-Systemen wirft aber heikle Fragen auf:
- Ist der Arbeitgeber verantwortlich, wenn Beschäftigte im Homeoffice mit KI-Systemen Dienstaufgaben erledigen?
- Kann der Betriebsrat den Einsatz von KI verhindern?
- Worüber hat er mitzubestimmen und welche Regelungen empfehlen sich?
- Darf die KI Arbeitgeberentscheidungen vorbereiten oder sogar selbst treffen?
- Welche KI-Systeme im Personalwesen gelten als "hochriskant"?
- Arbeitsgerechte Vergütung durch KI?
- Was muss der Arbeitgeber bei ihrem Einsatz nach der neuen KI-Verordnung beachten?
- Technische Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten
- HR-relevante Regelungen in der KI-Verordnung (KI-VO)
- Betriebliche Mitbestimmung beim Einsatz von KI-Systemen im HR-Bereich
- Datenschutzrechtliche Fragen
Termin
Mittwoch, 10. Juni 2026
09:30 - 16:30 Uhr
Ort
online
Referenten
Herr Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität RegensburgZielgruppe
Unternehmer, Geschäftsführer, Peronalleiter, PersonalreferentenAnmeldeschluss / Abmeldefrist
03.06.2026Sonstiges
Teilnahmebescheinigungen | MittagsimbissSeminarleitung
Herr Martin Beckschulze, Stellv. GF, Rechtsanwalt (SyndikusRA) / FA f. ArbRIch habe keinen Zugang zum Anmeldesystem
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