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Handlungsbedarf für Unternehmen bei der Entgelttransparenz

29.04.2026

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Handlungsbedarf für Unternehmen bei der Entgelttransparenz

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie führt zu umfassenden neuen Anforderungen für Unternehmen. Mit der Umsetzung in das deutsche Recht ist zeitnah zu rechnen. Das Seminar bietet eine kompakte Orientierung zu aktuellen Regelungen und erwarteten Änderungen.

Agenda

  1. Ausgangslage: Recht & Rechtsprechung
  2. Änderungen durch neue Schwellenwerte, Berichtspflichten, Mitbestimmungsrechte & Verfahren
  3. Entgeltbegriff und Gender Pay Gap: Reporting und Auswirkungen auf Unternehmen
  4. Besondere Aspekte tarifgebundener Unternehmen
  5. Auskunftsansprüche
  6. Rolle des Betriebsrats
  7. Sanktionen & Beweislastregelungen
  8. Kurzüberblick über Lobbyaktivitäten
  9. Zusammenfassung & Ausblick
Die Teilnahmegebühr ist im Mitgliedsbeitrag enthalten

Termin

Mittwoch, 29. April 2026
10:30 bis 16:00 Uhr

Ort

Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum, und online

Referenten

Julia Rosemann, LL.M., Syndikusrechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, BAVC

Zielgruppe

Geschäftsführungen, Personalverantwortliche, HR-Business-Partner

Anmeldeschluss / Abmeldefrist

21.04.2026

Sonstiges

Teilnahmebescheinigungen | Mittagsimbiss

Seminarleitung

Herr Martin Beckschulze, Stellv. GF, RA (SyndikusRA) / FA für Arbeitsrecht

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