Die betriebsbedingte Kündigung
28.04.2021

Die betriebsbedingte Kündigung
Nachdem in vielen Betrieben aufgrund der Wirtschaftslage zunächst versucht wurde, mit Hilfe von tariflichen Öffnungsklauseln oder Kurzarbeit die Beschäftigung stabil zu halten, sind Firmen teilweise gezwungen, Personalkosten durch Personalabbau zu reduzieren. Dies kann häufig nur mit Hilfe von betriebsbedingten Kündigungen erfolgen.
Unser Referent, Dr. Mark Oelmüller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, wird zu den Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung referieren. Dabei erfolgt im 1. Block die Darstellung der betriebsbedingten Gründe sowie der Sozialauswahl. Im 2. Block werden Probleme der Betriebsratsanhörung, des Interessenausgleichs/Sozialplans sowie der Massenentlassungsanzeige dargestellt.
Themenschwerpunkte:
Block 1:
- Neueste Rechtsprechung
- Darstellung der betriebsbedingten Gründe, z. B. Kündigung infolge Digitalisierung, Stellenstreichung etc.
- Übergang von Kurzarbeit zur Kündigung
- Sozialauswahl
Block 2:
- Betriebsratsanhörung
- Probleme des Interessenausgleichs/Sozialplans
- Massenentlassungsanzeige
Aufgrund der derzeitigen Lage planen wir aktuell alle Veranstaltungen als Online-Seminare. Sollten sich die Gegebenheiten noch ändern, würden wir uns freuen, Sie persönlich in unserem Hause begrüßen zu dürfen. Wir werden Sie zeitnah unterrichten.

Termin
Mittwoch, 28. April 2021
Block 1: 9:00 - 12:00 Uhr, Block 2: 13:00 - 15:00 Uhr